04) Gibt es Aufzahlungen zu den Seminaren?
Antwort
Bei Unterschreiten der Mindestteilnahmezahl kann der Kurs nur durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmenden zu Veranstaltungsbeginn über eine Aufzahlung, Unterrichtskürzung oder Mischform einigen (siehe auch "Leistungsumfang"). Aufzahlungsbeträge sind nach mündlicher Einigung im Kurs Bestandteil der Kursgebühr.
